In seiner letzten Sitzung am 01.04.2015 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Esselborn im öffentlichen Teil folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit entsprechend § 41 Abs. 5 GemO bekannt gemacht werden: Der wegen des Ankaufs von Ausgleichsflächen für den nächsten Teilabschnitt des Baugebiets „Alzeyer Gasse Ost“ notwendige erste Nachtragshaushalt für das Jahr 2015 wurde beraten und die erste Nachtragshaushaltssatzung der OG Esselborn für das Jahr 2015 einstimmig beschlossen. Nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung wird diese gesondert bekannt gegeben. Neben Informationen zu stattgefundenen und kommenden Terminen erfolgte durch Obgm. Pinger eine Mitteilung zur Rechtslage bezüglich der Festlegung von Dachfarben in Bebauungsplänen. Auf Grund der aktuellen Rechtsprechung wird dem Gestaltungs- und Entfaltungsspielraum der Bauherrnschaft ein höheres Recht eingeräumt, als den Ortsgemeinden an der gestalterischen Festlegung im Bebauungsplan. Auch wenn durch die OG Anträge auf Abweichung von in Bebauungsplänen festgesetzten Dachfarben abgelehnt werden, hält diese Festlegung seitens der Kreisverwaltung einer rechtlichen Prüfung nicht stand und ist daher nicht anzuwenden. Durch die Kreisverwaltung wird zwar empfohlen, die Vorgaben des Bebauungsplanes einzuhalten, sie hält eine andersfarbige Eindeckung jedoch für grundsätzlich zulässig und wird im Falle einer Abweichung bauaufsichtlich nicht einschreiten. Für den nächsten Teilabschnitt des Baugebiets „Alzeyer Gasse Ost“ soll daher keine Dachfarbe mehr festgelegt werden.


Markus Pinger
Ortsbürgermeister