In seiner 31. Sitzung am 06.04.2017 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Esselborn im öffentlichen Teil folgendende Beschlüsse gefasst, der hiermit entsprechend § 41 Abs. 5 GemO bekannt gemacht werden:

Die alte Satzung der OG Esselborn über die Erhebung von Feldwegebeiträgen stammt aus dem Jahr 1999. Der GStB hat im Jahr 2012 das Satzungsmuster für diese Satzung überarbeitet, das auch einer mittlerweile stattgefundenen gerichtlichen Überprüfung durch das OLG RLP standgehalten hat. Von der VG-Verwaltung wurde auf dieser Grundlage eine überarbeitete, einheitliche Fassung ausgearbeitet. Der Gemeinderat hat die von der VG-Verwaltung vorgelegte Neufassung der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld-, Weinberg- und Waldwege“ beschlossen. Nach Ausfertigung wird diese Satzung gesondert bekannt gegeben.

Für den in diesem Jahr anstehenden Besuch in unserer Partnergemeinde Friedrichswalde wurden – nachdem zunächst ein Besuchstermin im Juni im Gespräch war – von Seiten der Partnergemeinde drei Termine für September/Oktober vorgeschlagen. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, diesen TOP zur weiteren Beratung an den Partnerschaftsausschuss zu verweisen.

Vor Beginn der anstehenden Mäharbeiten ist eine Reparatur des gemeindeeigenen Mulchers notwendig, an dem die Zapfwelle ersetzt werden muss. Hierfür wurden drei Angebote eingeholt. Der Gemeinderat hat die Reparatur des Mulchers beschlossen und den Auftrag zur Lieferung der Zapfwelle dem wirtschaftlichsten Bieter erteilt.

Die Mitteilungen und Anfragen werden mit der Bekanntmachung der formellen Niederschrift im Aushang und auf der Homepage der Ortsgemeinde Esselborn bekannt gegeben.

Markus Pinger
Ortsbürgermeister

 

Die 31 . Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Esselborn findet statt
am Donnerstag, dem 06. April 2017 um 20:00 Uhr,
im Alten Schulsaal im Rathaus Esselborn, Obergasse 11

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld-, Weinbergs und Waldwege
Beratung und Beschlußfassung

2. Besuch der Partnergemeinde Friedrichswalde
Beratung und Beschlussfassung

3. Reparatur Wegemulcher
Beratung und Beschlussfassung

4. Mitteilungen und Anfragen
Nichtöffentlicher Teil

5. Mitteilungen und Anfragen

gezeichnet:
Markus Pinger
Orstsbürgermeister

Aus gegebenem Anlass weise ich alle Hundehalter darauf hin, dass nach der § 2 Abs. 1 Satz 2 der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Alzey-Land vom 08.03.2002 auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen Hunde nur angeleint geführt werden dürfen. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Blindenhunde sind ausgenommen, sofern sie als solche besonders gekennzeichnet sind.

Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 ist es ferner verboten, Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen sowie sie auf Kinderspielplätze mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen. Nach §2 Abs. 3 müssen Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass diese öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur unverzüglichen Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise verpflichtet.

Nach §5 Abs. 1 Nr. 6 bzw. 7 handelt ordnungswidrig, im Sinne des § 37 des Polizei - und Ordnungsbehördengesetzes wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 Abs. 1 Satz 2 einen Hund auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslage nicht anleint bzw. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 3 einen Hund außerhalb bebauter Ortslagen nicht sofort und ohne Aufforderung anleint, wenn sich andere Personen nähern. Ebenso handelt nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 Abs. 2 Ziff . 2 Hunde ohne geeigneten Führer ausführt oder frei umherlaufen lässt sowie sie auf Kinderspielplätze mitnimmt oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden lässt.

Weiterhin handelt nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 Abs. 3 als Halter oder Führer von Hunden nicht dafür sorgt, dass diese öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen bzw. eingetretene Verunreinigungen nicht unverzüglich beseitigt. Nach § 5 Abs. 4 kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 EUR geahndet werden.

 

Markus Pinger
Ortsbürgermeister

 

In seiner 30. Sitzung am 16.03.2017 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Esselborn im nichtöffentlichen Teil folgendenden Beschluss gefasst, der hiermit entsprechend § 41 Abs. 5 GemO bekannt gemacht wird:

Dem Gemeinderat wurde der Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplans der VG Alzey-Land, Teilplan „Siedlungsentwicklung“ mit Ziel 2030 für die Ortsgemeinde Esselborn vorgestellt. Der Gemeinderat hat beschlossen, den vorgestellten Entwurf zur Kenntnis zu nehmen und die Anregung vorzutragen, die Darstellung einer Ökokontofläche nordwestlich des Ortes zu überprüfen sowie die Baulücke „M1“ zu streichen. Im öffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.

Die Mitteilungen und Anfragen werden mit der Bekanntmachung der formellen Niederschrift im Aushang und auf der Homepage der Ortsgemeinde Esselborn bekannt gegeben.

 

Markus Pinger
Ortsbürgermeister

 

Die 30. Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Esselborn findet statt
am Donnerstag, dem 16. März 2017 um 20:00 Uhr,
im Alten Schulsaal im Rathaus Esselborn, Obergasse 11

Tagesordnung

Nichtöffentlicher Teil

1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Alzey-Land, Teilbereich Siedlungsentwicklung
Vorstellung des Vorentwurfs für die Gremien der Ortsgemeinde

2. Mitteilungen und Anfragen
Öffentlicher Teil

3. Fahne des Krieger - und Soldatenvereins, Rückgabe durch U.S.
Beratung und Beschlußfassung

4. Baugebiet Alzeyer Gasse Ost, 2. Teilabschnitt
Sachstandsbericht

5. Verbandsgemeinde-Weinfest 2018
Sachstandsbericht

6. Kerb 2017
Beratung und Beschlußfassung

7. Mitteilungen und Anfragen

 

gezeichnet:
Markus Pinger
Ortsbürgermeister

 

Am letzten Samstag hatten sich neun freiwillige Helfer die Zeit genommen, um die notwendigen Pflegearbeiten an der Ausgleichsfläche rund um das Neubaugebiet auszuführen. Durch ihren Einsatz haben die Pflanzen – und auch die Anlieger – nun wieder Licht und Luft bekommen, so dass sich die Fläche weiter entwickeln kann und sich wieder ein gleichmäßiges Bild ergibt. Für ihre tatkräftige Unterstützung möchte ich mich bei allen Helfern herzlich bedanken.

 

Markus Pinger
Ortsbürgermeister

 

In seiner 29. Sitzung am 16.02.2017 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Esselborn im öffentlichen Teil folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit entsprechend § 41 Abs. 5 GemO bekannt gemacht werden: Der Haushalt für das Jahr 2017 wurde beraten und die Haushaltssatzung der OG Esselborn für das Jahr 2017 einstimmig beschlossen. Nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung wird diese gesondert bekannt gegeben.

Dem Antrag des MGV Freimersheim/MGV Kettenheim, den Kinder- und Jugendchor zu unterstützen, wurde wie in den vergangenen Jahren einstimmig zugestimmt.

Zwei eingereichten Bauanträgen wurde – in einem Fal l unter Auflagen – ebenfalls zugestimmt.

Ebenso wurde über die gemeinsame Organisation des VG-Weinfestes 2018 in Kettenheim durch die vier Gemeinden des Kettenheimer Grundes beraten. Beschlüsse wurden unter diesem TOP nicht gefasst.
Die Mitteilungen und Anfragen werden mit der Bekanntmachung der formellen Niederschrift im Aushang und auf der Homepage der Ortsgemeinde Esselborn bekannt gegeben.

 

Markus Pinger
Ortsbürgermeister

 

Die 29. Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Esselborn findet statt
am Donnerstag, dem 16. Februar 2017 um 20:00 Uhr,
im Alten Schulsaal im Rathaus Esselborn, Obergasse 11

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2017
Beratung und Beschlußfassung

2. Förderung des Kinder - und Jugendchores
Beratung und Beschlußfassung

3. Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach §36 BauGB

a) Umnutzung einer Wohnung in Praxisräume
Beratung und Beschlußfassung

b) Neubau eines Einfamilienwohnhauses
Beratung und Beschlußfassung

4. Verbandsgemeinde-Weinfest 2018
Beratung und Beschlußfassung

5. Mitteilungen und Anf ragen
Nichtöffentlicher Teil

6. Mitteilungen und Anfragen

gezeichnet:

Markus Pinger
Ortsbürgermeister

 

Wie auch schon in den vergangenen Jahren sollen auch in diesem Jahr einige Arbeiten in der Ortsgemeinde mit einem gemeinschaftlichen Arbeitseinsatz durchgeführt werden.

In diesem Jahr wieder ein Rückschnitt der Hecken rund um das Neubaugebiet erfolgen. Hierzu treffen wir uns am Samstag, den 18. Februar 2017 um 9:00 Uhr im ehemaligen Wendehammer in der Gartenstraße.


Markus Pinger
Ortsbürgermeister

 

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