In den letzten Wochen gab es wieder vermehrte Beschwerden wegen der Verunreinigung von Straßen und Wegen durch Hundekot. Daher möchte ich alle Hundehalter nochmals auf die geltende Rechtslage und die sich aus ihr ergebenden Konsequenzen hinweisen:
Nach § 10 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Ortsgemeinde Esselborn ist Hundekot von dem verantwortlichen Hundeführer oder -halter sofort zu beseitigen. Gemäß § 2 Abs. 3 der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Alzey-Land vom 8. 3. 2002 müssen Halter und Führer von Hunden dafür sorgen, dass diese die öffentlichen Anlagen und Gehflächen von öffentlichen Straßen nicht verunreinigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer in gleicher Weise verpflichtet.
Zuwiderhandlungen gegen die o. g. Verordnungen gelten als Ordnungswidrigkeit, die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden können. Mit dem Ordnungsamt der VG Alzey-Land habe ich verschiedene Maßnahmen abgestimmt, um eine Verbesserung der Situation zu erreichen. Ich appelliere deshalb an alle Halter bzw. Führer von Hunden, die genannten Vorschriften im eigenen Interesse einzuhalten, um weitere Ärgernisse zu vermeiden.
 
Markus Pinger
Ortsbürgermeister