Allen Mibürgerinnen und Mitbürgern wünsche ich auch im Namen des Gemeinderates einen guten Start in das neue Jahr 2018. Für dieses Jahr sind einige besondere Projekte geplant, über die wir Sie informieren und die Umsetzung mit Ihnen diskutieren möchten.
Daher findet am Freitag, den 26. Januar 2018 ab 16:00 Uhr eine Einwohnerversammlung im Bürgerhaus statt. Die Themen sind:


- Neugestaltung des Spielplatzes in der Kettenheimer Straße
- Durchführung des Verbandsgemeinde-Weinfestes 2018 in Kettenheim

 

Da es bei dem ersten Punkt vor allem auch um Art und Größe der Spielgeräte gehen wird, sind dazu natürlich alle Kinder herzlich eingeladen und ausdrücklich willkommen – daher auch der frühe Beginn der Veranstaltung um 16:00 Uhr.

 

Voraussichtlich ab 17:00 Uhr werden wir dann zum VG-Weinfest 2018 kommen. Nachdem im Lauf des letzten Jahr von der Verbandsgemeinde gemeinsam mit den anderen Gemeinden des Kettenheimer Grundes die Grobkonzeption abgestimmt wurde, hat im Dezember die konkrete Planung und Vorbereitung begonnen.


Nehmen Sie teil und diskutieren Sie mit, denn unsere Dorfgemeinschaft lebt vom Mitmachen!

 

Markus Pinger
Ortsbürgermeister

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In seiner 38. Sitzung am 14.12.2017 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Esselborn im öffentlichen Teil folgendende Beschlüsse gefasst, der hiermit entsprechend § 41 Abs. 5 GemO bekannt gemacht werden: Zur Einwohnerfragestunde lagen keine Anfragen vor.

Unter TOP 2 wurde der Haushalt für das Jahr 2018 beraten und die Haushaltssatzung der OG Esselborn für das Jahr 2018 einstimmig beschlossen. Nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung wird diese gesondert bekannt gegeben.

Der in der Sitzung am 25.10.2017 durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 wurden festgestellt und dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten, dem Bürgermeister der VG Alzey-Land sowie dessen Beigeordneten die Entlastung erteilt. Hierüber erfolgt noch eine gesonderte Bekanntmachung nach §114 Abs. 2 GemO. Unter TOP 4 wurden zwei Sachspenden – ein klappbarer Trolley sowie der Weihnachtsbaum an der Bushaltestelle – vom Gemeinderat angenommen. Nach der Aufstellung des Baumkatasters durch die VG-Verwaltung sollen im Februar nächsten Jahres die notwendigen Pflegemaßnahmen bzw. Fällungen durchgeführt werden. Der Gemeinderat hat daher die VGVerwaltung ermächtigt, die hierfür notwendige Beauftragung der erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.

Seitens der VG-Verwaltung wurde empfohlen, vor dem Beginn der Erschließungsmaßnahmen für das Baugebiet Alzeyer Gasse Ost, 2. BA eine Kampfmittelvorerkundung durchzuführen und hat ein Angebot für diese Leistungen vorgelegt. Der Gemeinderat hat beschlossen, das Angebot anzunehmen und die Vorerkundung durchzuführen.

Unter TOP 7 wurde über eine Stellungnahme der OG Esselborn im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung zum Teilflächennutzungsplan Windenergie der VG Alzey-Land beraten. Nachdem die 2016 abgegebene Stellungnahme der OG Esselborn seitens des VG-Rates zwar zur Kenntnis genommen, aber keine Änderung der Planung vorgenommen wurde, hat der Gemeinderat beschlossen, hierzu keine weitere Stellungnahme abzugeben.

Weiterhin wurde über die Kerb 2018 beraten. Diese soll auch im nächsten Jahr wieder im gewohnten Rahmen an drei Tagen durchgeführt werden. Im nicht-öffentlichen Teil wurde über den Verkauf des Anteils der OG Esselborn an einem Bauplatz beschlossen.

Die Mitteilungen und Anfragen werden mit der Bekanntmachung der formellen Niederschrift im Aushang und auf der Homepage der Ortsgemeinde Esselborn bekannt gegeben.


Markus Pinger
Ortsbürgermeister

Niederschriften der 36. Gemeinderatssitzung am 19.10.2017: Zum Herunterladen hier klicken

Niederschriften der 37. Gemeinderatssitzung am 09.11.2017: Zum Herunterladen hier klicken

 

Die 38. Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Esselborn findet statt
am Donnerstag, dem 14. Dezember 2017 um 20:00 Uhr,
im Alten Schulsaal im Rathaus Esselborn, Obergasse 11

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Einwohnerfragestunde

2. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2018
Beratung und Beschlußfassung

3. Jahresabschluss 2016
a. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses
b. Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten
Beratung und Beschlußfassung

4. Annahme von Sachspenden
Beratung und Beschlußfassung

5. OG Esselborn - Ermächtigung zur Auftragsvergabe von Baumpflegearbeiten
Beratung und Beschlußfassung

6. Baugebiet Alzeyer Gasse Ost – 2. BA; Beauftragung Kampfmittelvorerkundung
Beratung und Beschlußfassung

7. Teilflächennutzungsplan Windenergie der Verbandgemeinde Alzey-Land,
förmliche Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Beratung und Beschlußfassung

8. Kerb 2018
Beratung und Beschlussfassung

9. Mitteilungen und Anfragen
Nichtöffentlicher Teil

10. Grundstücksangelegenheiten, hier: Verkauf von Bauplätzen
Beratung und Beschlussfassung

11. Mitteilungen und Anfragen

gezeichnet:
Markus Pinger
Ortsbürgermeister


„Kreuzfahrt“ im Esselborner Bürgerhaus


Im Rahmen des Kultursommers 2017 findet am Samstag, dem 04.11.2017, im Esselborner Bürgerhaus die Musik-Theater-Show "Kreuzfahrt" mit dem Kabarettisten Manfred Kessler statt. Die turbulente Show nimmt das Publikum mit auf eine komödiantische Reise rund um die Welt. Alle sitzen in einem Boot, mittendrin spielt der Schauspieler Manfred Kessler in verschiedenen Rollen und Kostümen die unterschiedlichsten Typen, die uns auf hoher See begegnen.

Theatersketche wechseln sich ab mit Musik aus den 50er/60er Jahren, die zum Mitsingen einlädt, und die Revue zu einem kurzweiligen Theater-Erlebnis abrundet. Aber sehen Sie selbst.

 

 

Die Veranstaltung fängt um 18:00 Uhr mit einem Abendessen im Feuerwehrgerätehaus an. Es werden Schnitzel mit Pommes und einem Salatbuffet für 9,50 € angeboten. Außerdem gibt es Brezeln mit Spundekäs.

Die Theatervorstellung beginnt um 20:00 Uhr im Bürgersaal. Die Karte kostet 8,00 € im Vorver-kauf, an der Abendkasse 10,00 €.

Um besser planen zu können, bitten wir um baldige Anmeldung. Der Kartenvorverkauf findet donnerstags, am 19.10. und 26.10 jeweils von 19:00 bis 20:00 Uhr und am Sonntag, dem 22.10, von 10:00 bis 11:30 Uhr im Alten Schulsaal statt.

Auf Ihr Kommen und einen unterhaltsamen Theaterabend freuen sich der Förderverein und die Freiwillige Feuerwehr Esselborn.

 


Förderverein                   Freiwillige Feuerwehr

Jan Niklas Best                     M. Förster

 

In seiner 31. Sitzung am 06.04.2017 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Esselborn im öffentlichen Teil folgendende Beschlüsse gefasst, der hiermit entsprechend § 41 Abs. 5 GemO bekannt gemacht werden:

Die alte Satzung der OG Esselborn über die Erhebung von Feldwegebeiträgen stammt aus dem Jahr 1999. Der GStB hat im Jahr 2012 das Satzungsmuster für diese Satzung überarbeitet, das auch einer mittlerweile stattgefundenen gerichtlichen Überprüfung durch das OLG RLP standgehalten hat. Von der VG-Verwaltung wurde auf dieser Grundlage eine überarbeitete, einheitliche Fassung ausgearbeitet. Der Gemeinderat hat die von der VG-Verwaltung vorgelegte Neufassung der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld-, Weinberg- und Waldwege“ beschlossen. Nach Ausfertigung wird diese Satzung gesondert bekannt gegeben.

Für den in diesem Jahr anstehenden Besuch in unserer Partnergemeinde Friedrichswalde wurden – nachdem zunächst ein Besuchstermin im Juni im Gespräch war – von Seiten der Partnergemeinde drei Termine für September/Oktober vorgeschlagen. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, diesen TOP zur weiteren Beratung an den Partnerschaftsausschuss zu verweisen.

Vor Beginn der anstehenden Mäharbeiten ist eine Reparatur des gemeindeeigenen Mulchers notwendig, an dem die Zapfwelle ersetzt werden muss. Hierfür wurden drei Angebote eingeholt. Der Gemeinderat hat die Reparatur des Mulchers beschlossen und den Auftrag zur Lieferung der Zapfwelle dem wirtschaftlichsten Bieter erteilt.

Die Mitteilungen und Anfragen werden mit der Bekanntmachung der formellen Niederschrift im Aushang und auf der Homepage der Ortsgemeinde Esselborn bekannt gegeben.

Markus Pinger
Ortsbürgermeister

 

Die 31 . Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Esselborn findet statt
am Donnerstag, dem 06. April 2017 um 20:00 Uhr,
im Alten Schulsaal im Rathaus Esselborn, Obergasse 11

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld-, Weinbergs und Waldwege
Beratung und Beschlußfassung

2. Besuch der Partnergemeinde Friedrichswalde
Beratung und Beschlussfassung

3. Reparatur Wegemulcher
Beratung und Beschlussfassung

4. Mitteilungen und Anfragen
Nichtöffentlicher Teil

5. Mitteilungen und Anfragen

gezeichnet:
Markus Pinger
Orstsbürgermeister

Aus gegebenem Anlass weise ich alle Hundehalter darauf hin, dass nach der § 2 Abs. 1 Satz 2 der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Alzey-Land vom 08.03.2002 auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen Hunde nur angeleint geführt werden dürfen. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Blindenhunde sind ausgenommen, sofern sie als solche besonders gekennzeichnet sind.

Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 ist es ferner verboten, Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen sowie sie auf Kinderspielplätze mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen. Nach §2 Abs. 3 müssen Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass diese öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur unverzüglichen Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise verpflichtet.

Nach §5 Abs. 1 Nr. 6 bzw. 7 handelt ordnungswidrig, im Sinne des § 37 des Polizei - und Ordnungsbehördengesetzes wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 Abs. 1 Satz 2 einen Hund auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslage nicht anleint bzw. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 3 einen Hund außerhalb bebauter Ortslagen nicht sofort und ohne Aufforderung anleint, wenn sich andere Personen nähern. Ebenso handelt nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 Abs. 2 Ziff . 2 Hunde ohne geeigneten Führer ausführt oder frei umherlaufen lässt sowie sie auf Kinderspielplätze mitnimmt oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden lässt.

Weiterhin handelt nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 Abs. 3 als Halter oder Führer von Hunden nicht dafür sorgt, dass diese öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen bzw. eingetretene Verunreinigungen nicht unverzüglich beseitigt. Nach § 5 Abs. 4 kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 EUR geahndet werden.

 

Markus Pinger
Ortsbürgermeister

 

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